"Der B hat unmittelbar angesetzt."Das schreibt eine Studentin, als sie versuchten Totschlag prüft. Der Korrektor daraufhin:
"Hier fehlt die Definition, etwas ausführlicher hätte man das schreiben müssen."
Dennoch ist der Satz falsch. Es ist eine Behauptung, keine (zulässige) Feststellung. Die könnte etwa so lauten:
"Indem B das Messer in Os Hals stieß, setzte er zur Verwirklichung der Tat unmittelbar an."
Der Unterschied: Hier wird auch der Sachverhaltsumstand genannt! Also: Nicht nur das Vorliegen eines anonymen Tatbestandsmerkmals behaupten, sondern im Hinblick auf den Sachverhalt feststellen (daher: Feststellungsstil ).
Noch ein Beispiel:
schlecht: "Eine Rechtsgutsverletzung liegt vor." (nur eine Behauptung)
gut: "Indem A Bs Vase zerbrach, verletzte er dessen Eigentum." (zulässige Feststellung)

