Dienstag, 26. Februar 2008

Mindmapping-Software

Lawgical berichtet über einen Vortrag über Mindmapping-Software für Juristen. Aiman Khalil stellte verschiedene Programme vor, unter anderem das von mir empfohlene Freemind.

Insbesondere Mindomo ist eine interessante, da webbasierte Alternative - ihr braucht eure Mindmaps also nicht auf der Festplatte zu speichern, sondern habt sie immer über das Internet griffbereit. Die Bedienung und der Funktionsumfang von Mindomo und Freemind ist vergleichbar.

Samstag, 23. Februar 2008

"Cool"

Das LG Köln hat sich - nun im Hauptsacheverfahren - zur Zulässigkeit des Lehrerbewertungsportals "spickmich.de" geäußert. Um zu ermitteln, was "cool" bedeutet, rekurriert es auf Wikipedia:
So wird der Begriff "cool" als jugendsprachliches Wort eher zur Kennzeichnung von Dingen verwandt, die als besonders positiv empfunden werden und den Idealvorstellungen im verwandten Kontext möglichst nahe kommen (vgl. Onlinelexikon von Wikipedia.org). Dies wird auch darin deutlich, dass dem Bewertungskriterium "cool" "peinlich" gegenübergestellt wird.
Dennoch, für die Hausarbeit rate ich nach wie vor zu konservativeren Medien. Einen guten Kompromiss mag vielleicht der bald kostenlose Online-Auftritt des Brockhaus bieten. Allerdings: In einem kürzlich durchgeführten Vergleichstest verlor der Brockhaus gegen Wikipedia (Quelle: FAZ.net).
Übrigens: Das präzise Gegenstück zu "cool" ist natürlich "uncool".


Freitag, 22. Februar 2008

Gerichtsseitige Deutsch-Brocken

Manche Fundstücke können gar nicht genug weitergeleitet, angeprangert und ausgelacht werden. Folgendes Prachtexemplar des AG Köln hat Udo Vetter auf seinem LawBlog ausgestellt:

"Nach Aktenlage wird gerichtsseits derzeit Einspruchsrücknahme angeregt."

Warum nicht: "Das Gericht regt derzeit an, den Einspruch zurückzunehmen"? Zu ...deutlich? Angst vor dem erweiterten Infinitiv mit "zu"? Produziert man nach zwei juristischen Staatsexamina automatisch brockiges Behördendeutsch? Traditionell betonte der sogenannte Kanzleistil den Unterschied zwischen Gelehrten und dem Gemeinvolk. Das entspricht möglicherweise auch heute noch dem Habitus vieler Juristen, nicht jedoch ihrer gesellschaftlichen Funktion.

Es leuchtet jedoch ein Silberstreifen im amtsgrauen Einerlei. Ein Projekt der Universität Bochum kämpft ausdrücklich für eine moderne und verständlicher Amtssprache (Beispiele).

Mittwoch, 13. Februar 2008

Schreibgesetze

Man könnte meinen, die Anzahl der Verben in einem Satz verhielte sich proportional zur Elastizität seiner Aussage:

"Vermutlich wird das Erstere der Fall sein, da der Senat (...) einen identischen Pflichtenumfang zugrunde zu legen beabsichtigt haben dürfte."

(aus einer aktuellen juristischen Fachzeitschrift für IT-Recht)

Freitag, 8. Februar 2008

Ausbildungszeitschrift - kostenlos!

"Zeitschrift für das juristische Studium" nennt sich die neue Online-Publikation, die sich offenbar vor Allem an Studenten wendet und u.a. von Roxin herausgegeben wird. Ein längst überfälliges Projekt. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • kostenloser Zugang
  • bequem, da online
  • aktuell, da online
  • leserfreundliche und zitierfähige pdf-Ausgabe mit Seitenangaben
Diese Vorteile gelten auch für die - freilich weniger prüfungsrelevante - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik.

(via Statt Aller)

Dienstag, 5. Februar 2008

Außer dass Genitivs zu lernen, nichts zu tun

Vertriebene Kurden: Entschädigung als Demütigung - stern.de:


"Außer heimischen Staubs erwartet ihn dort nichts - wegen eines Entschädigungsgesetz, dass seinen Namen nicht verdient."

(Gefunden via Titanic - "Briefe an die Leser".)

Stilvoll geht es weiter:
"Mehr als Auberginen und Tomaten im Garten zu züchten, hat er jedoch im Moment nicht zu tun, niemand stellt ihn ein."

Samstag, 2. Februar 2008

Und wieder: Stopfsätze in juristischen Ausbildungszeitschriften

Bei manchen sog. "Lernbeiträgen" in Ausbildungszeitschriften fällt es schwer, das didaktische Bemühen des Autors ernst zu nehmen. Ich zitiere folgendes Satz-Disaster:
Das alles setzt aber neben dem Vorsatz – obwohl jugendliche Unwissenheit und Unerfahrung den Tatbestandsvorsatz ausschließen können, führte das LG Passau insofern zu Recht aus, dass „auch ein erst knapp über 14-jähriger Junge weiß, dass Schläge mit einem schweren Beil mit geschliffener Schneide ... tödliche Verletzungen herbeiführen können“ - Verantwortlichkeit voraus.

(aus einer neueren Ausgabe einer aktuellen Ausbildungszeitschrift)
Zwischen "setzt" und "voraus" stehen:
  1. 45 (fünfundvierzig) Wörter
  2. ein Hauptsatz
  3. drei Nebensätze
  4. ein wörtliches Zitat

Stilregel:
Verben nicht auseinanderziehen! Mit minimalem Aufwand wird der Satz lesbar:
Das alles setzt aber neben dem Vorsatz Verantwortlichkeit voraus. Obwohl jugendliche Unwissenheit und Unerfahrung den Tatbestandsvorsatz ausschließen können, führte das LG Passau insofern zu Recht aus, dass „auch ein erst knapp über 14-jähriger Junge weiß, dass Schläge mit einem schweren Beil mit geschliffener Schneide ... tödliche Verletzungen herbeiführen können.“

Tip für Hausarbeiten:


Meist führen "Cut & Paste"-Exzesse kurz vor dem Abgabedatum zu diesen "Stopfsätzen". Wenn ihr einen Gedanken vergessen habt, formuliert einen neuen Satz und fügt ihn sprachlich ein. Wenn die Zeit nicht reicht, lasst den Satz weg.