Dienstag, 1. Januar 2008

Fragen und Anregungen

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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Eine Formulierung bereitet mir in jeder StrafR-Klausur erneut Schwierigkeiten: Wie stelle ich so kurz wie irgend möglich dar, dass Rechtswidrigkeit und Schuld unproblematisch vorliegen?
Allein der Schreibaufwand für die Überschrift "Rechtswidrigkeit und Schuld" nervt, wenn man im nächsten Satz gleich wieder schreibt "Rechtswidrigkeit und Schuld... [sind zu unterstellen? liegen vor? sind ersichtlich nicht ausgeschlossen? begegnen keinen Bedenken?]" Welche Formulierung ist die kürzeste, die den Korrektor nicht abschreckt?

Hendrik Wieduwilt hat gesagt…

Vielen Dank für die Anregung. Ich habe versucht, die Frage zu beantworten.