Montag, 4. August 2008

Schmuck: "10 Regeln für klares Juristendeutsch"

Der von mir bereits im Kurs empfohlene RA Michael Schmuck ("Deutsch für Juristen") will Juristen mit 10 Regeln zu klarem Deutsch verhelfen - am 8. August, im Aktuell-Teil der NJW.

Das Thema kommt richtig in Mode, hatte doch erst kürzlich Joachim Jahn im JuS-Magazin für "Klares Deutsch" geworben.

Mittwoch, 9. Juli 2008

Briefe an junge Juristen

Jura abbrechen. Dieser Titel sorgte für beängstigend viele Besucher auf einem alten (abseitigen) Juratexter-Post. Auch Gespräche mit Studenten zeigen: Viele wissen nicht, was die Branche von ihnen fordert und wünschen sich Rat, der über das übliche Karrieregebrabbel entsprechender Magazine hinausgeht. Doch wer kennt schon die Granden unserer Zunft persönlich und bekommt deren Lebensweisheit mitgeteilt?

Der Beck-Verlag hat nun "Briefe an junge Juristen" im Programm: Ein Podcast, in dem bekannte Persönlichkeiten von prägenden Erfahrungen ihres Lebens berichten. Nicht nur für Sinnsucher relevant:

"Welche Erlebnisse waren entscheiden? Welche Werte haben Bestand? Worauf kommt es wirklich an?"

Idee und Realisation sind Tobias Gostomzyk zu verdanken.

Freitag, 4. Juli 2008

Positionen

Ein großer deutscher Journalist und Dozent bescherte mir kürzlich ein schönes Bild: Er schrieb von Geschäftsführern, die um ihre Spitzenposition im Konzern bangten - ihre "Pool-Position".

Also mit Frozen Margarita auf einer Luftmatraze zu gondeln? Gemeint war wohl die Poleposition. Allerdings, Stichwort Managergehälter: Vielleicht bekommt der angestaubte Ausdruck erst in dieser Schreibweise einen zeitgemäß sozialkritischen Anstrich.

Wie gesagt, ein großer Journalist.

Mittwoch, 2. Juli 2008

Quiz

Für die Arbeitspause: 30 Fragen zur Rechtschreibung im Duden-Quiz, abrufbar bei Welt.de. Durchaus knackig!

Montag, 30. Juni 2008

Lesen:

Jahn, Joachim: Klares Deutsch, JuS Magazin 2008, 6-10:

"'Der Kaiser ist nackt' lautet mitunter die ernüchternde Erkenntnis, wenn man die Konstuktion unnötig gewundener Satzgirlanden durchschaut hat und somit der Blick auf deren womöglich profanen Inhalt frei wird. Umgekehrt freut es Prüfer außerordentlich, wenn Kandidaten sie nicht in Klausuren und Gesprächen mit verschnörkeltem Sprachschwulst plagen." (a.a.O., 6)

Der Beitrag zeigt anhand kleiner Übungen, wie man "Bürokratendeutsch" in klare und verständliche Formulierungen übersetzen kann. Jahn ist bei der FAZ verantwortlich für den Bereich Recht & Steuern und arbeitet als Dozent an der Uni Mannheim (Deutsch für Juristen - Schlüsselqualifikation).

Freitag, 27. Juni 2008

Endlich: Das große "ß"

SPAßSSGESELLSCHAFT - solche Worte in Großbuchstaben mussten bislang inkonsequent falsch geschrieben werden, nämlich mit einem kleinen "ß" "SS". Damit ist nun Schluss, berichtet die Welt. Denn DIN und ISO haben sich geeinigt: Bald gibt es das große "ß".
Ich komme allerdings nicht über das dpa-Foto hinweg, mit dem die um korrekte Sprache bemühte Welt ihren Beitrag schmückt. Dort steht das Wort "BAßSAITE" - das schreibt sich aber mit drei "S".

Donnerstag, 19. Juni 2008

Der bestückte Schiedsrichter

Die UEFA deutscht. Nun ist es nicht fair, sich über sprachliche Schnitzer von Ausländern lustig zu machen. In diesem Fall war jedoch vermutlich nicht mangelnde Deutschkenntnis bei der UEFA, sondern erneut der Drang zum bürokratischen Schwulst Ursprung des Übels.
Der Anlass: Löw muss draußen bleiben, auch im Viertelfinale. Der DFB hat eine Begründung der UEFA erhalten und auszugsweise auf seiner Website veröffentlicht. Dort heißt es zu Löws schlechtem Benehmen beim Spiel Deutschland gegen Österreich:

"Dieses bestand darin, dass der fehlbare Trainer in Richtung seines österreichischen Kollegen beziehungsweise des Vierten Offiziellen schrie. Die Intensität dieses Verhaltens war offensichtlich derart, dass der mit der Erfahrung aus zahlreichen Spielen einer europäischen Profiliga bestückte Schiedsrichter keinen Augenblick zögerte, Joachim Löw aus der technischen Zone zu verweisen."


Spiegelonline zitiert nun seinerseits dieses Zitat unter Berufung auf den DFB. Der mit Erfahrung "bestückte Schiedsrichter" ist nun (18.6., 23:16) allerdings der mit Erfahrung "verstückte Schiedsrichter". Dieses Versatzstück lässt ein Stück weit stocken - geht aber wohl nur auf einen Abtippfehler zurück. Vielleicht ein freudsches "verrückt", nur halb unterdrückt.
Bei der FAZ unterschlägt man derlei Blüten gnädig: Dort ist der Schiedsrichter schlicht der "ausgestattete Schiedsrichter".

Zurück zum Original: Mit Erfahrung bestückt? Flugzeuge bestückt man mit Waffen. Zigarettenautomaten mit, nun, Lungentorpedos. "Stück" hieß ja im 16.-18. Jahrundert mal "Kanone", weiß der etymologische Duden. Die Erfahrung als Waffe?
Dass Löw ein "fehlbarer Trainer" ist, unterscheidet ihn hierzulande nur vom Unfehlbaren - in der Schweiz ist mit dem Wort aber auch "schuldig" gemeint. Geschenkt!
Fraglich bleibt jedoch, wann die "Intensität" eines Verhaltens "derart" ist. Also wie man sich besonders intensiv verhält. Diese Formulierung hat wohl allenfalls Potenzial für Elternabende ("Nein, ihr Kind ist nicht verhaltensauffällig, es ist nur verhaltensintensiv.").

Was spricht dagegen, deutlich zu schreiben? Beispielsweise so:

"Löw schrie in Richtung des anderen Trainers beziehungsweise des Schiedsrichters. Der Schiedsrichter hat in zahlreichen Spielen einer europäischen Profiliga Erfahrung gesammelt und zögerte nicht, Löw aus der technischen Zone zu verweisen."


Klingt blöd? Weil es blöd ist, vorher konnte man es bloß nicht erkennen. Welche Rolle die Erfahrung des Schiedsrichters hier spielt, weiß kein Mensch. Erfahren oder nicht, der Offizielle hat Löw rausgeworfen, das ist bekannt. Gemeint war sicher, dass der Schiedsrichter Löw aus der technischen Zone (aus Sicht der UEFA) verweisen durfte, weil er so erfahren ist. Dass dies zu Recht geschah. Konsequenz der Erfahrung ist also nicht, dass Löw verwiesen wurde, sondern ein Werturteil der UEFA. So deutlich möchte sie das wohl nicht sagen.
Das unschöne "beziehungsweise" kann übrigens "und" oder "oder" heißen - das ist ungenau, aber liegt damit auf der Linie des gesamten Textes. Denn das "und" lässt sich kaum nachweisen - hat Löw denn auch den Schiedsrichter angeschrien? Mit einem "oder" würde die Argumentation der UEFA ziemlich wackelig aussehen.

Wo der Schwulst herkommt

Der Grund für diesen Schwulst könnte Eile gewesen sein. Ich vermute dahinter jedoch erneut dasselbe Gehabe, mit dem auch Behörden ihren Worten gern den Klang des Unnah- und daher Unfehlbaren verleihen. Ähnlich klingen interessanterweise Briefe an Behörden, wenn sie von Querulanten verfasst werden.
Der Effekt tritt in Argumentationen aller Art immer dann auf, wenn sie auf tönernen Füßen steht. Das gilt auch für Klausuren und Hausarbeiten, Kommentare und Gerichtsurteile. Man möchte sich auf die eigene Funktion reduzieren, um Verantwortung zu vermeiden. Nicht der Mensch schreibt hier, sondern nur das Organ.

A
ber dann klingt es eben auch wie ausgeschieden.

Montag, 16. Juni 2008

Zum Zitieren

Wer in Haus- und Schwerpunktarbeit richtig zitieren will, stößt in der Regel schnell auf Fragen, die nicht in Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften besprochen wurden. Die folgenden Texte zweier Autoren aus Hamburg beantworten die meisten:

  • Stüber, Stephan: Zitieren in juristischen Arbeiten, 2006 (34 S., PDF)
  • Mankowski, Peter: Zitier- und Gliederungsempfehlungen, Stand: 2008 (13 S., Word-Doc)

Dienstag, 10. Juni 2008

Bürokratische Blähungen (welt.de)

Wie gerufen: Sönke Krüger schreibt auf Welt.de über bürokratische Blähungen - nichts Neues, aber man kann es ja nicht oft genug betonen.

(via)

Unerwähnt bleibt leider der preisgekrönte Versuch, die Behördensprache zu entschlacken.

Montag, 9. Juni 2008

Sicksche Lehren

Ungern möchte ich an dieser Stelle wiederkäuen, was Bastian Sick und andere an Grammatik-Wissen unters Volk gepeitscht haben. Dennoch wurde ich kürzlich gefragt, ob ich nochmal erklären könnte, wo der Unterschied zwischen "dasselbe" und "das Gleiche" läge.
Dazu weise ich auf meinen früh genannten Tipp hin: Neugierig werden und nachschlagen! Quellen habe ich schon einige genannt (siehe Kategorie "Hilfsmittel"), über Google lässt sich auch so manches finden. Wo ein Wille, usw...
Wer auf Sicksches Material erpicht ist, der wird hier geholfen - auch im Hinblick auf dasselbe und dergleichen.

Mittwoch, 4. Juni 2008

Schizophrenie bei Relativsätzen

"Störer ist offenbar einfach derjenige, der das Eigentum beeinträchtigt, oder genauer: Derjenige, der für diese Beeinträchtigung verantwortlich ist, dem sie zugerechnet wird."

(aus - erneut - einem großen und etablierten BGB-Kommentar)


Zögern ist hier angebracht. Der letzte Satz ist nicht vollständig und nur mühsam zu lesen. Gemeint ist:

"Störer ist..., genauer: Störer ist derjenige, der (...) verantwortlich ist, dem die Beeinträchtigung zugerechnet wird."

Wären Relativsätze Menschen, so wäre der letzte - "dem sie zugerechnet wird" - schizophren. Während "dem" sich auf den Hauptsatz bezieht ("Derjenige,"), wird mit "sie" auf "diese Beeinträchtigung" und damit auf den ersten Nebensatz verwiesen.
Da muss man ja durchdrehen.

Definitorischer Schwulst:

"Anspruchsgegner bei § 1004 ist der “Störer“. Das Gesetz verzichtet auf jede definitorische Konkretisierung dieses Begriffs."

(gefunden in einem großen etablierten Zivilrechtskommentar)


"Definition" wäre ja auch langweilig gewesen.

Freitag, 30. Mai 2008

Nicht übertreiben: Wenn eine Definition verzichtbar ist

"Der B hat unmittelbar angesetzt."
Das schreibt eine Studentin, als sie versuchten Totschlag prüft. Der Korrektor daraufhin:

"Hier fehlt die Definition, etwas ausführlicher hätte man das schreiben müssen."

Ach ja? Der zugrundeliegende Sachverhalt dieses Falles: Der B sticht A mit einem Taschenmesser in den Hals, verfehlt aber die Schlagader. Das wird amüsant, wenn man die (lange) Definition vom unmittelbaren Ansetzen i.S.d. § 22 StGB runterrappelt und dann erklärt, dass wesentliche Zwischenschritte zum Herbeiführen des Todes nach dem Einführen des Messers in die Halsregion wohl nicht mehr notwendig waren und auch das Rechtsgut aus Sicht des Täters uswusf - eine groteske Vorstellung.

Dennoch ist der Satz falsch. Es ist eine Behauptung, keine (zulässige) Feststellung. Die könnte etwa so lauten:

"Indem B das Messer in Os Hals stieß, setzte er zur Verwirklichung der Tat unmittelbar an."


Der Unterschied: Hier wird auch der Sachverhaltsumstand genannt! Also: Nicht nur das Vorliegen eines anonymen Tatbestandsmerkmals behaupten, sondern im Hinblick auf den Sachverhalt feststellen (daher: Feststellungsstil ).

Noch ein Beispiel:

schlecht: "Eine Rechtsgutsverletzung liegt vor." (nur eine Behauptung)

gut: "Indem A Bs Vase zerbrach, verletzte er dessen Eigentum." (zulässige Feststellung)

Freitag, 2. Mai 2008

Wort für Wort

Der Duden bietet nun auch täglich ein neues Wort an. Ein Beispiel für (manche) Juristen: Der Phrasendrescher.

Mittwoch, 30. April 2008

Keine falsche Höflichkeit!

Höflichkeit in allen Ehren - aber muss man sich als immerhin BGH wirklich so sehr zurücknehmen? Gegen die Literatur-Meinung zum Tatbestandsmerkmal "versetzen" (§ 221 I Nr. 1 StGB) wendet sich der BGH mit folgenden Worten:
"Dem würde der Senat nicht folgen wollen."
"Wenn nicht was der Fall wäre?", ist man geneigt zu fragen. Doch da kommt nichts. Der Senat folgt nicht, basta. Warum drückt er sich so hypothetisch aus? Der hier verwendete Konjunktiv II ist nicht der typische Irrealis, er drückt nicht etwas Irreales aus. Dieser Konjunktiv dient allein der Höflichkeit. Es ist der Tonfall unter Gleichgestellten, eine Formulierung unter Streitenden der Bildungselite.

Darf ich auch so in meinem Gutachten schreiben?

Nein! Denn der Gutachter steht eben nicht auf gleicher Höhe mit den widerstreitenden Auffassungen in der Rechtswissenschaft. Er steht zwar auch nicht notwendigerweise darunter - so hierarchisch fasst man das Verhältnis zwischen Bürger und Staat nicht mehr auf und auch die meisten Rechtsgelehrten erwarten keine derartige Unterwürfigkeit. Aber der Gutachter steht als objektiver Betrachter eines Sachverhalts außerhalb, gleichsam neben den streitenden Parteien. Er muss zwar in seinem Gutachten Stellung nehmen und Streite entscheiden. Aber er wird dadurch nicht zur Partei des Rechtsstreits. Professorale bzw. höchstgerichtliche Höflichkeiten sind daher nicht angebracht, denn als Gutachter nehmt ihr nicht Teil am Gespräch.

In einem Aufsatz sähe das natürlich anders aus - sähe! Und das ist nun wirklich der Irrealis.

Nochmals: Konjunktiv II soweit möglich vermeiden!
Merksatz: Höflichkeit ist eine Zier, im Gutachten geht's ohne ihr!

(vgl. BGH, Urteil vom 5.3.2008 - 2 StR 626/07
via IWW Institut für Wirtschaftspublizistik)

Zum Konjunktiv siehe meine Übersicht (PDF).

Montag, 14. April 2008

Familienrecht mit Genitiven

"Der Beklagte ist der Bruder des früheren Lebensgefährten und Vaters der Tochter der Klägerin."


- so zitiert jurabilis den BGH, der offenbar auch vor noch so verwirrenden Genitivhäufungen nicht zurückschreckt.

Mittwoch, 9. April 2008

Können Sachen übereignet werden?

Unpräziser Sprachgebrauch erschwert das Verständnis. Hofmann liefert in einem lesenswerten aktuellen Aufsatz ein schönes Beispiel:

Die nicht selten anzutreffende Formulierung, es werde die Sache übereignet, ist ungenau. Das Eigentumsrecht an der Sache ist Gegenstand der Rechtsübertragung(.)

[Hofmann, Franz: Die Übertragung von Rechten, JA 2008, 253 (254, Fn. 8)]


Vielleicht verleitet der im Sachenrecht notwendige Publizitätsakt dazu, sich im Geiste das Hinüberwandern der Sache selbst vorzustellen, wenn von "Übereignung" die Rede ist. Im gesetzlichen Normalfall besteht dieser Publizitätsakt in der Übergabe - denn dadurch können auch Außenstehende sehen, dass sich die Rechtslage geändert hat. Es geht aber auch hier nur um die Übertragung von Rechten (vgl. Verfügung). Folglich ist das Hinüberwandern der Sache, also die Übergabe, nicht zwingend notwendig (vgl. §§ 929 S. 2, 930 BGB).

Fazit:

Sachen werden nicht übereignet, sondern das Eigentumsrecht an Sachen übertragen. Ebenfalls möglich: Eigentum an Sachen oder noch kürzer: Das Sacheigentum.

Mittwoch, 26. März 2008

"entsetzlich umständlich, unlogisch und unstrukturiert"

- so beschreibt die FAZ Microsoft Word. Wohl wahr, aber es gibt ja mit OpenOffice eine kostenlose Alternative. Diese, nochmal FAZ,

"kann es durchaus mit Word aufnehmen"

und es gibt sie übrigens auch für den Mac, dort unter dem Namen NeoOffice.

Synopsen kostenlos

Lawgical berichtet über ein sehr nützliches Online-Hilfsmittel: Bei Lexetius können Synopsen zu BGB, GG und UrhG online abgerufen werden. Auf diese Weise lassen sich Rechtsprobleme leicht über längere Zeiträume in die jeweils gültige Rechtslage einordnen. Hintergrund: RA Thomas Fuchs hat offenbar ein Programm geschrieben, das ihm die Erstellung textlicher Vergleiche im Wesentlichen abnimmt.

Freitag, 14. März 2008

Schreiben bis der Arzt kommt: Hamburger Klausurenklinik gestartet

Im Sommersemester 2008 beginnt an der Rechtsfakultät Hamburg die Klausurenklinik für den Examenskurs. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die rechtlichen und stilistischen Fehler in Klausuren oft auf individuelle Denkfehler zurückzuführen sind, wird der bestehende Klausurenkurs durch individuelle Betreuung der Teilnehmer aufgewertet.

  • Details siehe: Flyer (PDF).
Derzeit besteht das Pflegepersonal der Klausurenklinik nur aus mir. Gelegentlich werde ich daher auf Juratexter.de von Erfahrungen mit diesem Projekt berichten - etwa über typische Fehler im Gutachtenstil oder besonders unpassende Formulierungen. Auf diese Weise können von der Behandlung der Patienten hoffentlich auch andere profitieren.

Donnerstag, 13. März 2008

Wieviele Wörter passen zwischen ein Verb?

Das BVerfG als Deutschlands beliebtestes Gericht veröffentlicht seine Entscheidungen über einen äußerst nützlichen Pressedienst. Für Studenten sehr empfehlenswert!

In der heutigen Mitteilung über das Inzest-Urteil stehen allerdings Sätze, mit denen wohl nicht nur Regionalzeitungsredakteure sondern auch Juristen überfordert sein dürften:

Der Einwand, die Strafnorm des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB verfehle aufgrund ihrer lückenhaften Ausgestaltung und wegen des Strafausschließungsgrunds des § 173 Abs. 3 StGB die ihr zugedachten Zwecke, verkennt, dass mit dem Verbot von Beischlafshandlungen ein zentraler Aspekt sexueller Verbindung zwischen Geschwistern unter Strafe gestellt wird, dem für die Unvereinbarkeit des Geschwisterinzests mit dem traditionellen Bild der Familie eine große Aussagekraft zukommt und der eine weitere sachliche Rechtfertigung in der grundsätzlichen Eignung dieser Handlung findet, über das Zeugen von Nachkommen weitere schädliche Folgen hervorzurufen.

Es geht auch noch eine Spur anspruchsvoller. Die Presseabteilung setzte hinter diesen beeindruckenden Satz den sogleich folgenden - und beantwortet damit zugleich eine typische Guinness-Frage: Wieviele Wörter passen zwischen ein Verb?

Daher stellt der Umstand, dass beischlafähnliche Handlungen und sexueller Verkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Geschwistern nicht mit Strafe bedroht sind, andererseits der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern auch in den Fällen, in denen eine Empfängnis ausgeschlossen ist, den Straftatbestand erfüllt, die grundsätzliche Erreichbarkeit der Ziele des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und der Vorsorge vor genetisch bedingten Krankheiten nicht in Frage.

Antwort: Dreiundfünfzig!

Klausurhinweis: Gebt euch keinen Illusionen hin: So etwas liest der Korrektor sich allenfalls zweimal durch - wenn er zuviel Zeit und gute Laune hat. Es gilt die Regel:
"Ein Satz, ein Gedanke!"

Mittwoch, 12. März 2008

Das BMJ formuliert jetzt noch besser!

BMJ | Pressemitteilungen | Neues Muster für Widerrufsbelehrungen:


"Heute wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen."

"(N)och
klarer" - das steht da wirklich! Aber seit wann erteilt ein Unternehmer dem Verbraucher Muster für Belehrungen? Gemeint war vielleicht Folgendes:

"Damit werden die Mustertexte verbessert, mit denen Unternehmer Verbraucher über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte belehren können."

Montag, 10. März 2008

Online-Rechtslexikon Valuenet

Wer beim Formulieren in Klausur und Hausarbeit häufiger daneben greift, sollte sich den gelegentlichen Blick in ein Rechtslexikon angewöhnen. Dazu hatte ich bereits Lexika in Buchform empfohlen sowie die Wikipedia. Heute bin ich auf ein weiteres sehr brauchbares Online-Lexikon gestoßen, das ich nun in die "Texterlinks" aufgenommen habe: Das Rechtslexikon der Valuenet GmbH.
Die Beiträge sind sehr verständlich geschrieben, gehen allerdings nicht sehr in die Tiefe (so auch das Urteil beim ITM Münster). Dafür bleibt man von wilden Spekulationen und Privatthesen verschont, die in anderen Online-Lexika zur Tagesordnung gehören.

Montag, 3. März 2008

Im Nebel des Grauens - von doppelten Verneinungen

Aus einem großen, etablierten Zivilrechtskommentar, zur Scherzerklärung gem. § 118 BGB:

"Dem entspricht es, dass ebenso wenig gesagt werden kann, eine Erklärung, deren Nichternstlichkeit objektiv nicht zu erkennen war, könne der Nichtigkeitssanktion des § 118 nicht unterliegen."

Es ist von der Nichtverwendung doppelter Verneinungen mindestens weniger als einmal in keinem Satz nicht abzuraten. Vielmehr das Gegenteil. Was auch immer.

Ich meine: Drückt euch direkt aus. Für dieses Monster genügt ein Einzeiler (layoutbedingt freilich Zweizeiler):
"Dennoch kann eine ernstgenommene Scherzerklärung nichtig gemäß § 118 BGB sein."

Aber natürlich kann man als Wissenschaftler mit so einem Satz nicht mehr glänzen: Die Leser verstehen ihn sofort und wähnen sich am Ende noch auf gleicher Höhe...

Dienstag, 26. Februar 2008

Mindmapping-Software

Lawgical berichtet über einen Vortrag über Mindmapping-Software für Juristen. Aiman Khalil stellte verschiedene Programme vor, unter anderem das von mir empfohlene Freemind.

Insbesondere Mindomo ist eine interessante, da webbasierte Alternative - ihr braucht eure Mindmaps also nicht auf der Festplatte zu speichern, sondern habt sie immer über das Internet griffbereit. Die Bedienung und der Funktionsumfang von Mindomo und Freemind ist vergleichbar.

Samstag, 23. Februar 2008

"Cool"

Das LG Köln hat sich - nun im Hauptsacheverfahren - zur Zulässigkeit des Lehrerbewertungsportals "spickmich.de" geäußert. Um zu ermitteln, was "cool" bedeutet, rekurriert es auf Wikipedia:
So wird der Begriff "cool" als jugendsprachliches Wort eher zur Kennzeichnung von Dingen verwandt, die als besonders positiv empfunden werden und den Idealvorstellungen im verwandten Kontext möglichst nahe kommen (vgl. Onlinelexikon von Wikipedia.org). Dies wird auch darin deutlich, dass dem Bewertungskriterium "cool" "peinlich" gegenübergestellt wird.
Dennoch, für die Hausarbeit rate ich nach wie vor zu konservativeren Medien. Einen guten Kompromiss mag vielleicht der bald kostenlose Online-Auftritt des Brockhaus bieten. Allerdings: In einem kürzlich durchgeführten Vergleichstest verlor der Brockhaus gegen Wikipedia (Quelle: FAZ.net).
Übrigens: Das präzise Gegenstück zu "cool" ist natürlich "uncool".


Freitag, 22. Februar 2008

Gerichtsseitige Deutsch-Brocken

Manche Fundstücke können gar nicht genug weitergeleitet, angeprangert und ausgelacht werden. Folgendes Prachtexemplar des AG Köln hat Udo Vetter auf seinem LawBlog ausgestellt:

"Nach Aktenlage wird gerichtsseits derzeit Einspruchsrücknahme angeregt."

Warum nicht: "Das Gericht regt derzeit an, den Einspruch zurückzunehmen"? Zu ...deutlich? Angst vor dem erweiterten Infinitiv mit "zu"? Produziert man nach zwei juristischen Staatsexamina automatisch brockiges Behördendeutsch? Traditionell betonte der sogenannte Kanzleistil den Unterschied zwischen Gelehrten und dem Gemeinvolk. Das entspricht möglicherweise auch heute noch dem Habitus vieler Juristen, nicht jedoch ihrer gesellschaftlichen Funktion.

Es leuchtet jedoch ein Silberstreifen im amtsgrauen Einerlei. Ein Projekt der Universität Bochum kämpft ausdrücklich für eine moderne und verständlicher Amtssprache (Beispiele).

Mittwoch, 13. Februar 2008

Schreibgesetze

Man könnte meinen, die Anzahl der Verben in einem Satz verhielte sich proportional zur Elastizität seiner Aussage:

"Vermutlich wird das Erstere der Fall sein, da der Senat (...) einen identischen Pflichtenumfang zugrunde zu legen beabsichtigt haben dürfte."

(aus einer aktuellen juristischen Fachzeitschrift für IT-Recht)

Freitag, 8. Februar 2008

Ausbildungszeitschrift - kostenlos!

"Zeitschrift für das juristische Studium" nennt sich die neue Online-Publikation, die sich offenbar vor Allem an Studenten wendet und u.a. von Roxin herausgegeben wird. Ein längst überfälliges Projekt. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • kostenloser Zugang
  • bequem, da online
  • aktuell, da online
  • leserfreundliche und zitierfähige pdf-Ausgabe mit Seitenangaben
Diese Vorteile gelten auch für die - freilich weniger prüfungsrelevante - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik.

(via Statt Aller)

Dienstag, 5. Februar 2008

Außer dass Genitivs zu lernen, nichts zu tun

Vertriebene Kurden: Entschädigung als Demütigung - stern.de:


"Außer heimischen Staubs erwartet ihn dort nichts - wegen eines Entschädigungsgesetz, dass seinen Namen nicht verdient."

(Gefunden via Titanic - "Briefe an die Leser".)

Stilvoll geht es weiter:
"Mehr als Auberginen und Tomaten im Garten zu züchten, hat er jedoch im Moment nicht zu tun, niemand stellt ihn ein."

Samstag, 2. Februar 2008

Und wieder: Stopfsätze in juristischen Ausbildungszeitschriften

Bei manchen sog. "Lernbeiträgen" in Ausbildungszeitschriften fällt es schwer, das didaktische Bemühen des Autors ernst zu nehmen. Ich zitiere folgendes Satz-Disaster:
Das alles setzt aber neben dem Vorsatz – obwohl jugendliche Unwissenheit und Unerfahrung den Tatbestandsvorsatz ausschließen können, führte das LG Passau insofern zu Recht aus, dass „auch ein erst knapp über 14-jähriger Junge weiß, dass Schläge mit einem schweren Beil mit geschliffener Schneide ... tödliche Verletzungen herbeiführen können“ - Verantwortlichkeit voraus.

(aus einer neueren Ausgabe einer aktuellen Ausbildungszeitschrift)
Zwischen "setzt" und "voraus" stehen:
  1. 45 (fünfundvierzig) Wörter
  2. ein Hauptsatz
  3. drei Nebensätze
  4. ein wörtliches Zitat

Stilregel:
Verben nicht auseinanderziehen! Mit minimalem Aufwand wird der Satz lesbar:
Das alles setzt aber neben dem Vorsatz Verantwortlichkeit voraus. Obwohl jugendliche Unwissenheit und Unerfahrung den Tatbestandsvorsatz ausschließen können, führte das LG Passau insofern zu Recht aus, dass „auch ein erst knapp über 14-jähriger Junge weiß, dass Schläge mit einem schweren Beil mit geschliffener Schneide ... tödliche Verletzungen herbeiführen können.“

Tip für Hausarbeiten:


Meist führen "Cut & Paste"-Exzesse kurz vor dem Abgabedatum zu diesen "Stopfsätzen". Wenn ihr einen Gedanken vergessen habt, formuliert einen neuen Satz und fügt ihn sprachlich ein. Wenn die Zeit nicht reicht, lasst den Satz weg.

Montag, 28. Januar 2008

Warum Jüttner verlor: Der Irrealis

Die FAZ hat's schon vorher gewusst:

"Dass der SPD-Politiker sich in seine bewusst selbstbewusste Rolle nicht so ganz eingefunden hatte, wurde auch deutlich als er gequälte Formulierungen benutzte wie etwa 'wenn ich Ministerpräsident werden würde'."

Konjunkitv II, Irrealis, hier gebraucht als irrealer Bedingungssatz (siehe Canoo.net) - klingt nach Zweifeln, auch in der Klausur. Das "werden" ist überflüssig.


Details: Konjunktiv und Genitiv (PDF).

Freitag, 25. Januar 2008

"Das Gutachtenstil wird beherrscht."

(Anmerkung eines Bocks Gärtners Korrektors)

Danke, sein hilfreich für guten Deutsch in Rechts-Uni!

Donnerstag, 24. Januar 2008

Roxin doch nicht tot

...entgegen gelegentlich im Freitagskurs gestreuter Gerüchte lebt die Legende des Strafrechts und gastiert heute an der juristischen Fakultät in Würzburg (andere ansicht.de).

Seinen bisweilen sehr motivierenden Text "Vom Beruf des Juristen und vom Studium des Rechts" könnt ihr bei Jurawelt lesen. Ein - nicht ganz zufällig gewählter - Auszug:

"Was muss man können, um als Jurist erfolgreich zu sein? (...) Man benötigt eine erheblich überdurchschnittliche schriftliche und auch mündliche Ausdrucksfähigkeit."

"(...) auch Schreiben und Reden ist sehr wohl erlernbar, wenn auch leider so gut wie gar nicht auf der Universität. Wenn jemand auch nur täglich 20 Seiten Thomas Mann liest und einer Beziehungsperson täglich einen zehnminütigen Probevortrag hält, wird er rasch merken, wie seine Ausdrucksfähigkeit zunimmt."

Das mit der Universität ist natürlich nicht mehr aktuell...

(Webauftritt von Prof. Dr. Claus Roxin)


Sonntag, 20. Januar 2008

"Rechtswidrigkeit und Schuld sind gegeben"

Das nervt natürlich: Vier Klausurseiten über den subjektiven und objektiven Tatbestand und kein einziges Problem auf der Ebene von Rechtswidrigkeit und Schuld. Wie fasst man sich da kurz?

Zunächst kann eine gemeinsame Überschrift helfen:

"2. Rechtswidrigkeit und Schuld"

Der dreigliedrige Deliktsaufbau ist eine Selbstverständlichkeit und muss sich nicht in der Gliederung niederschlagen. Dann genügt schon dieser kleine Satz:
"X handelte rechtswidrig und schuldhaft."

Das ist kurz und präzise. Auf keinen Fall dürfen Kraftausdrücke wie "unproblematisch", "unzweifelhaft", "offensichtlich" usw. ergänzt werden.

Auch von folgenden Formulierungen rate ich ab:

1. "Rechtswidrigkeit und Schuld sind gegeben."

Nominationsstil (Nomen statt Adjektive) klingt hölzern. Zudem braucht man zusätzlich ein farbloses Verb ("gegeben sein"). Was kann nicht alles "gegeben sein"? Wirbelstürme, Farben, Tumore, Langeweile, schlechte und gute Noten, versalzene Suppe... Ein Verb sollte mit dem Bezugswort möglichst genau korrespondieren. Das Wort "handelte" in meinem Vorschlag stellt den Bezug zwischen der ersten Ebene und den übrigen zwei her. Man kann zwar auch dumm, intelligent, schadhaft oder rücksichtslos "handeln", aber eine Eingrenzung auf Wertungen ist dennoch gegeben. Daher klingt die Formulierung präziser.

Diese Ausführungen gelten auch für "...liegen vor".

2. "...sind zu unterstellen."

Das ist falsch - denn im Strafrecht gilt für tatsächliche Fragen der Zweifelssatz (in dubio pro reo). Man unterstellt also gerade nicht Rechtswidrigkeit und Schuld.
Die Formulierung "...die Rechtswidrigkeit wird indiziert" meint dagegen etwas ganz anderes: Die Erfüllung eines Straftatbestandes stellt in der Regel Unrecht dar. Lediglich Rechtfertigungsgründe können daran etwas ändern. Übrigens: Auch diese Formulierung ist abgedroschen und wird häufig kritisiert. Zudem kann sie nicht angewendet werden, wenn die Rechtswidrigkeit gesondert festgestellt werden muss (§ 240 StGB).

3. "...begegnen keinen Bedenken"

Als Deliktsebenen begegnen Rechtswidrigkeit und Schuld überhaupt keinen Bedenken, sondern sind nützliche Instrumente beim Lösen von Fällen - im Ernst: Diese Formulierung entstammt künstlich aufgeblähtem Kanzleistil. Sie kennzeichnet den - gut gemeinten - Versuch, etwas mehr "Pepp" in eine langweilige Passage zu bringen. Zwecklos: Macht es lieber kurz und schmerzlos.

Ist das nicht langweilig?

Die vorgeschlagene Formulierung ist, man glaubt es kaum, ein Vorschlag. Man kann natürlich versuchen, Variationen für jeden Tatbestand zu verwenden. Das ist jedoch zugegebenermaßen schwierig: "X war nicht gerechtfertigt oder entschuldigt" ist weniger präzise, denn nicht immer genügt diese Feststellung (s.o.). Das trifft auch hier zu: "Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich."
Dennoch sind diese Formulierungen weit verbreitet und werden daher vom Korrektor normalerweise akzeptiert.

Variation ist im Übrigen nicht so wichtig. Der Korrektor überfliegt nur mit halbem Auge eure kurzen Feststellungen in unproblematischen Bereichen. Denn dann hat er mehr Zeit für die Passagen, in denen ihr euch wirklich Mühe geben müsst. Eure Aufgabe, die "Schwerpunktsetzung", ist also auch im sprachlichen Bereich sehr wichtig (siehe dazu: "Was heißt Schwerpunktsetzung?").

Dieser Text ist die Antwort auf einen Kommentar im Bereich Fragen und Anregungen.

Freitag, 18. Januar 2008

"superinformativ"

Eine Leserin des Beck-Blogs kommentiert wie folgt:

"Zu der Desertation von Dr. Frederic Ufer kann ich nur eins sagen: Einfach superinformativ, sehr gut geschrieben!"

Hinweise zum Aufenthaltsort des Fahnenflüchtigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

Montag, 14. Januar 2008

und noch ein Blogger: Beck-Blog Beta gestartet

Beck startete vor kurzem einen Blog. Dort äußern sich verschiedene Experten zu neuen Entwicklungen des Rechts. Kommentierungen sind möglich und werden offenbar schnell beantwortet. Es bloggen auch zwei Professoren - dies ist in Deutschland eine Neuerung, weiß Simon Möller vom Telemedicus zu berichten.

Freitag, 11. Januar 2008

"viele Beispielen"

Schön ist, wenn der Dozent eines Sprachverbesserungskurses seine Unterlagen wie folgt untertitelt...

"Grammatische Fallstricke in der Klausur - viele Beispielen"

...und ihm das niemand sagt! Vielen Entschuldigung!

Mindmapping - Grillanzünder für den Kopf

Das leere Blatt - Schrecken aller Schreiberlinge: Der Kopf ist wie blockiert, die eigenen Ideen wirken konzeptlos und ungeordnet, wo soll man bloß anfangen? "Mindmapping" hilft manchen Autoren über diese Probleme hinweg. Juristen können diese Methode bei der Themenarbeit, aber auch beim Lernen verwenden.

Das Problem:

Das Gehirn funktioniert assoziativ-nonlinear. Lesen und Schreiben hingegen sind zwangsläufig lineare Prozesse - ihr lest von links nach rechts, ein Wort nach dem anderen. Auch Querverweise oder Links ändern daran grundsätzlich nichts.
So läuft es daher ohne Mindmapping: Wenn ihr versucht, linear Ideen zu sammeln, wird eure kreative Phase stets von der Nachfrage unterbrochen, "wohin" die Idee sortiert werden soll. Damit ihr eure Gliederung später nicht mehr umstellen müsst, bemüht ihr euch um eine gute Reihenfolge. Die Reihenfolge sollte allerdings der Logik entsprechen. Sie kann daher erst dann festgelegt werden, wenn der Stoff bekannt ist. Ein Teufelskreis - zumal für Anfänger. Es fehlt der Brückenschlag zwischen Hirn und Text.
Hier setzt Mindmapping an: Es erleichtert die Entwicklung von assoziativem Ideensammeln zur linearen Gliederung.

Anwendungsgebiet

"Mindmappen" kann fast immer helfen, wenn es darum geht zu ordnen. Wo diese Ordnung bereits vorgegeben ist - im juristischen Gutachten - ist die Mindmap dagegen überflüssig. Teilweise wird sie jedoch auch hier benutzt, um eine Streitdarstellung oder ein sonstiges Problem vorzubereiten. Im Übrigen kann eine Mindmap auch als Vorlage für einen Vortrag dienen, als Organigramm, etc..

Es gilt im Übrigen: Über die Anwendung aller Arbeitsmethoden und damit auch der Mindmap entscheidet letztlich allein ihr - wenn ihr damit nichts anfangen könnt, lasst es sein. Aber ich empfehle dringend eine Probe aufs Exempel.

Voraussetzungen


Bevor eine Mindmap erstellt werden kann, wird eine Stoffsammlung benötigt. Diese sollte
zunächst aus eigenen Ideen und erst dann aus anderen Quellen erstellt werden. Unterbrecht diesen Prozess nicht durch kritische Zwischenfragen - hier ist eher Masse als Klasse gefragt. Wenn ihr fertig seid, könnt ihr offensichtlich Unsinniges immernoch streichen.

Erstellung

Nun formuliert ihr einen möglichst präzisen Titel und setzt ihn in die Mitte. Dann erstellt ihr die ersten Arme. Dabei gibt es kaum Regeln, außer: Untergliedert maximal in sieben Unterarme. Habt ihr fünf oder mehr Unterarme könnt ihr meistens weiter untergliedern. Der Hintergrund dieser Regel ist neurologischer Natur.

Wie ihr "malt" ist euch überlassen. Die Wirbelwind-Methode funktioniert, führt aber leider zu hakenkreuzähnlichen Gebilden. Manche zeichnen statt bloßer Linien Blasen (auch: "Knoten").
Man kann die Mindmap schließlich auch mit Farben und Bildchen garnieren - Geschmackssache.

Computergestütztes Mindmapping

Ich persönlich bevorzuge Mindmapping am Computer. Dies erlaubt leichte Korrektur und geht - nach einer Eingewöhnung - erheblich schneller. Dazu benutze ich die Freeware Freemind (download bei Heise.de). Mindmaps sehen dann so aus:


Hier findet ihr dieselbe Zeichnung vergrößerbar als PDF-Datei.

Übrigens: Angeblich harmoniert Freemind bestens mit OpenOffice.

Wirkung

Im Idealfall löst das Mindmapping Schreibblockaden, ordnet Ideen und erlaubt überhaupt erst das ungehemmte Sammeln von Ideen. Jedoch gibt die Mindmap nur den Anstoß für die eigentliche, stets lineare Arbeit - sozusagen als Brandbeschleuniger für das eigentliche Grillen. Hat man für eine Themenarbeit eine Mindmap erstellt, so ergeben sich die groben Punkte nun aus den ersten Armen der Mindmap. Lediglich die Reihenfolge ist noch festzulegen. Damit "steht" die Gliederung - jetzt beginnt das eigentliche Schreiben.

Montag, 7. Januar 2008

Stoffsammlung: Wenn das Lesen zur Qual wird - Störfaktoren in juristischen Texten

Die Gedanken driften ab, die Lider werden schwer - der Blick aus dem Fenster und immer wieder: Seufzen. Die Schuld daran trifft nicht immer nur den Leser, sondern oft auch den Autoren. Viele Texte aus der Feder von Studenten sind eine Zumutung. Doch auch professionelle Texte sind nur selten ein Lesegenuss. Es darf gesammelt werden:

Was stört den Lesefluss und verärgert den Leser?

Was macht schlechten Stil aus?

Wie sollte ein Text am besten nicht sein?

(Bitte die Kommentarfunktion nutzen!)

Dienstag, 1. Januar 2008

Fragen und Anregungen

Ihr habt eine bestimmte Frage zu einem Thema? Oder eine Anregung für künftige Beiträge? Dann nutzt die Kommentarfunktion für eine kurze Mitteilung.