Mittwoch, 9. April 2008

Können Sachen übereignet werden?

Unpräziser Sprachgebrauch erschwert das Verständnis. Hofmann liefert in einem lesenswerten aktuellen Aufsatz ein schönes Beispiel:

Die nicht selten anzutreffende Formulierung, es werde die Sache übereignet, ist ungenau. Das Eigentumsrecht an der Sache ist Gegenstand der Rechtsübertragung(.)

[Hofmann, Franz: Die Übertragung von Rechten, JA 2008, 253 (254, Fn. 8)]


Vielleicht verleitet der im Sachenrecht notwendige Publizitätsakt dazu, sich im Geiste das Hinüberwandern der Sache selbst vorzustellen, wenn von "Übereignung" die Rede ist. Im gesetzlichen Normalfall besteht dieser Publizitätsakt in der Übergabe - denn dadurch können auch Außenstehende sehen, dass sich die Rechtslage geändert hat. Es geht aber auch hier nur um die Übertragung von Rechten (vgl. Verfügung). Folglich ist das Hinüberwandern der Sache, also die Übergabe, nicht zwingend notwendig (vgl. §§ 929 S. 2, 930 BGB).

Fazit:

Sachen werden nicht übereignet, sondern das Eigentumsrecht an Sachen übertragen. Ebenfalls möglich: Eigentum an Sachen oder noch kürzer: Das Sacheigentum.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das würde ich dann aber doch eher Korinthenkackerei abtun. Die "Übereignung" ist ein feststehender Begriff der Rechtssprache. Die "Übereignung beweglicher Sachen" kann als ihrem Sinn nach eindeutig identifizierbare Abkürzung des doch sehr umständlichen "Übertragens des Eigentums an beweglichen Sachen" dienen. Studenten sollten lieber lernen, wie dies von statten geht, als dass sie sich den Kopf über solche Formulierungen zerbrechen.

Hendrik Wieduwilt hat gesagt…

"Korinthenkackerei" - da ist sicher etwas dran. Die oben als "ungenau" beschriebene Formulierung ist ja auch nicht "falsch".
Allerdings besteht eine Wechselwirkung zwischen Formulierung und Verständnis. Bei der genaueren - wenn auch zugegebenermaßen längeren - Formulierung wird deutlich, dass es sich um den Unterfall einer Rechtsübertragung handelt. Übergabe und Übereignung wird von Anfängern allzu gern vermengt, was mit Sicherheit auch am ähnlichen Wortklang liegt. Zumindest insoweit hat Hofmanns Einwand seine Berechtigung.