"Anspruchsgegner bei § 1004 ist der “Störer“. Das Gesetz verzichtet auf jede definitorische Konkretisierung dieses Begriffs."
(gefunden in einem großen etablierten Zivilrechtskommentar)
"Definition" wäre ja auch langweilig gewesen.
Besseres Deutsch für Juristen: Gutachtenstil, Formulierungen, Hilfsmittel für die Textarbeit
"Anspruchsgegner bei § 1004 ist der “Störer“. Das Gesetz verzichtet auf jede definitorische Konkretisierung dieses Begriffs."
(gefunden in einem großen etablierten Zivilrechtskommentar)
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Ich arbeite zeitgleich an meiner Dissertation aus dem Themenkreis "Recht und virtuelle Welten". Siehe dazu RechtReal.de.
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