Montag, 10. März 2008

Online-Rechtslexikon Valuenet

Wer beim Formulieren in Klausur und Hausarbeit häufiger daneben greift, sollte sich den gelegentlichen Blick in ein Rechtslexikon angewöhnen. Dazu hatte ich bereits Lexika in Buchform empfohlen sowie die Wikipedia. Heute bin ich auf ein weiteres sehr brauchbares Online-Lexikon gestoßen, das ich nun in die "Texterlinks" aufgenommen habe: Das Rechtslexikon der Valuenet GmbH.
Die Beiträge sind sehr verständlich geschrieben, gehen allerdings nicht sehr in die Tiefe (so auch das Urteil beim ITM Münster). Dafür bleibt man von wilden Spekulationen und Privatthesen verschont, die in anderen Online-Lexika zur Tagesordnung gehören.

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