Dienstag, 16. Oktober 2007

"h.M., vgl. nur Wikipedia?"

Die Wikipedia wird von Juristen und anderen sich ernstnehmenden Menschen häufig etwas stiefmütterlich beäugt. Das Klischee sagt, ein betonharter Jurist könne sich nicht auf ein dermaßen flüchtiges und geradezu obszön offenes Medium stützen - ist er doch oberschenkeldicke Bücher gewöhnt.
In Wirklichkeit sind gerade die Wikipedia-Artikel zu Rechtsthemen von außergewöhnlicher Qualität - ganz im Gegensatz zur Grütze, die aus so manch einem Rechts-Forum tropft.

Dies wird nun wohl zunehmend auch durch Gerichte erkannt: RA Henning Krieg (Bird&Bird) berichtet unter Verweis auf Telemedicus von der vermehrten Nutzung des Mitmach-Lexikons durch deutsche Gerichte. Die ganze Liste gibt es bei... na, Sie wissen schon.

Dennoch gilt für Hausarbeiten: Nur mit größter Vorsicht! Korrektoren werden trotz allem einen Verweis auf den guten alten "Brockhaus" o.ä. bevorzugen.

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