Montag, 1. Oktober 2007

Wie schreibe ich im Gutachtenstil?

In vier Schritten – und nur in vieren. In der ungenauen Terminologie: „Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis“.

Der Einstieg setzt sich zusammen aus dem Prüfmerkmal („Labello-Stift“) und dem Sachverhaltsmerkmal („gefährliches Werkzeug“ i.S.d. § 250 I Nr. 1 a) 2. Fall StGB). [„Obersatz“]

Der Labello könnte ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 250 I Nr. 1 a) 2. Fall StGB sein.

Dann wird die Norm entfaltet [„Definition“]:

Ein gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, der dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.

Dieses „Entfalten“ wiederholt man, bis der Fall problematisch unter die Norm „gezogen“, „subsumiert“ werden kann [„Subsumtion“]:

Der Labellostift ist nicht geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

Und das Ergebnis nicht vergessen [„Ergebnis“]:

Der Labello ist kein Werkzeug oder Mittel i.S.d. § 250 I Nr. 1 a)2. Fall StGB.

Aus mehr besteht ein Gutachten nicht. (Streitstände sind Teil des zweiten Schritts.)

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