Der Einstieg könnte unsauber sein: Er muss stets Sachverhalt und das Prüfmerkmal benennen. Floskeln vermeiden („es ist an § X zu denken“ – und warum?).
Im zweiten Schritt („Definition“) muss die Norm entfaltet werden. Vielleicht wurde zu früh der Sachverhalt „druntergezogen“ – dann ist die Übereinstimmung von Norm und Sachverhalt nicht evident, die Argumentation ist dann ungenau.
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