Montag, 1. Oktober 2007

Darf ich denn gar nicht den Urteilsstil benutzen?

Ich rate generell davon ab. Besser ist in jedem Fall der Feststellungsstil:

Indem T den Autolack der A zerkratzte, mithin in seiner Substanz beeinträchtigte, wurde As Eigentum verletzt.

statt:

T verletzte das Eigentum der A, da sie den Autolack zerkratzte.

Im Urteilsstil wird häufig die Definition unterschlagen – obwohl diese auch in den Urteilsstil gehört.

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