Ich rate generell davon ab. Besser ist in jedem Fall der Feststellungsstil:
Indem T den Autolack der A zerkratzte, mithin in seiner Substanz beeinträchtigte, wurde As Eigentum verletzt.
statt:
T verletzte das Eigentum der A, da sie den Autolack zerkratzte.
Im Urteilsstil wird häufig die Definition unterschlagen – obwohl diese auch in den Urteilsstil gehört.
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