BMJ | Pressemitteilungen | Neues Muster für Widerrufsbelehrungen:
"Heute wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen."
"(N)och klarer" - das steht da wirklich! Aber seit wann erteilt ein Unternehmer dem Verbraucher Muster für Belehrungen? Gemeint war vielleicht Folgendes:
"Damit werden die Mustertexte verbessert, mit denen Unternehmer Verbraucher über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte belehren können."
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